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Voraussetzungen

Zukünftige Kindertagespflegepersonen bringen mit

Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und natürlich Freude am Umgang mit Kindern. Kindertagespflegepersonen müssen außerdem die Bereitschaft zur Weiterbildung mitbringen. Die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson ist verpflichtend, auch für pädagogische Fachkräfte.


Formale Erfordernisse für die Tätigkeit im eigenen Haushalt

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für alle im Haushalt lebenden Personen ab 14 Jahren
  • ein ärztliches Attest
  • Erste Hilfe Kurs am Kind
  • Infektionsschutzbelehrung (Hygienebelehrung)
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über mindestens 3 Jahre hinweg
  • deutsche Sprachkenntnisse (B2 Zertifikat)

Formale Erfordernisse für die Tätigkeit im Kitz

  • erweitertes polizeiliches  Führungszeugnis 
  • ein ärztliches Attest
  • Erste Hilfe Kurs am Kind
  • Infektionsschutzbelehrung (Hygienebelehrung)
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über mindestens  3 Jahre hinweg
  • deutsche Sprachkenntnisse (B2 Zertifikat)
  • schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf sowie Schulabschlusszeugnis und Arbeitszeugnisse, sofern vorhanden